Trauer am Arbeitsplatz war bereits im Dezember hier auf unserem Blog ein Thema, aus der Sicht eines Trauernden. Heute möchten wir darauf bezugnehmend erneut einen Beitrag dazu veröffentlichen, diesmal geschrieben von Frau Liliane Kloska. Sie ist die Ansprechpartnerin im Sozialen Dienst des BKA, wenn ein/eine Mitarbeiter/in eine Begleitung, Unterstützung im Trauerfall benötigt und hat Christian Gach, Autor des Dezember-Beitrages, aktiv begleitet.
Darf im Bundeskriminalamt getrauert werden? von Liliane Kloska
„Sprich‘ uns gerne direkt an!“ – das ist einer unserer Leitsätze im „Sozialen Dienst“ im
Bundeskriminalamt (BKA) und eine Ermutigung an alle Kolleginnen und Kollegen, bei
Problemen und Schicksalsschlägen auch unsere Hilfe anzufragen. Beim „Sozialen Dienst“ bin
ich Ansprechpartnerin für alle Mitarbeitenden die Beratung, Begleitung und Unterstützung
suchen. Meine Kolleginnen, Kollegen und ich werden kontaktiert, wenn eine persönliche
krisenhafte Situation eingetreten ist, weil beispielsweise die Partnerschaft beendet wurde
oder eine Suchtproblematik vorliegt. Aber natürlich auch im Rahmen des Betrieblichen
Eingliederungsmanagements oder wenn zum Beispiel die Belastung auf einen Konflikt am
Arbeitsplatz zurückzuführen ist, können sich die Mitarbeitenden an den „Sozialen Dienst“ im
BKA wenden.
Das BKA ist eine dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nachgeordnete
Sicherheitsbehörde der Bundesrepublik Deutschland mit Hauptsitz in Wiesbaden und
weiteren Standorten in Berlin und Meckenheim.
Das BKA ist Zentralstelle der deutschen Polizei und auch im internationalen Kontext tätig. Das
BKA führt Ermittlungsverfahren etwa in den Bereichen Organisierte Kriminalität oder
Terrorismus, forscht und entwickelt Kriminalitätsbekämpfungsansätze und
kriminaltechnische Methoden weiter, analysiert die Kriminalitätslage und hat Aufgaben im
Bereich des Personenschutzes. Das Ziel: Kriminalität bekämpfen und Deutschland zu einem
sichereren Ort machen.
Zu meinen Aufgaben gehören unter anderem auch die Begleitung und Unterstützung von
Angehörigen in Trauerfällen. Der Bereich Trauerfälle beinhaltet viele unterschiedliche
Facetten. Dazu gehören organisatorische Aufgaben, wie die Bestellung eines letzten
Blumengrußes, wenn die Familie einverstanden ist oder das Versenden einer von der
Amtsleitung unterzeichneten Kondolenzkarte bei verstorbenen aktiven Mitarbeitenden wie
auch bei ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, die sich schon im Ruhestand befinden.
Ebenso kann eine administrative Unterstützung der Angehörigen zu einer Entlastung in
dieser oftmals extrem belastenden Situation führen.
Allerdings ist die Kernaufgabe im Bereich Trauerfall: Ein offenes Ohr für die Betroffenen zu
haben. Und damit erweitert sich der Personenkreis, der die Begleitung und Beratung in
Anspruch nimmt der gegebenenfalls gar nichts mit dem BKA zu tun hatte.
Da wird dann gemeinsam geschaut, wie die Unterstützung durch die direkten Kolleginnen
und Kollegen und vor allem auch durch die Führungskraft aussehen kann.
Aus meiner Erfahrung heraus ist es zielführend das Thema nicht zu tabuisieren, sondern
offen zu äußern, was man sich in dieser besonderen Zeit von seinem Arbeitsumfeld wünscht.
Das hilft den Kolleginnen und Kollegen enorm, da oftmals eine große Unsicherheit
vorherrscht, wie man sich verhalten soll und was gefragt beziehungsweise gesagt werden
darf und wie damit umgegangen werden kann, wenn jemand immer mal wieder in Tränen
ausbricht. Daher kann sich natürlich auch das Arbeitsumfeld beraten lassen, um einen guten
gemeinsamen Weg zu finden.
Wenn eine Kollegin oder ein Kollege verstirbt, dann ist es immer eine besondere Situation.
Manchmal ist es nicht „nur“ eine Kollegin oder ein Kollege, sondern eine Freundin oder ein
Freund, die nicht mehr erreichbar sind. Und dennoch geht der Arbeitsalltag irgendwie weiter.
Wichtig ist es dann zu schauen, welche Art der Unterstützung und Begleitung gebraucht
wird. Um es etwas besser verstehen zu können, möchte ich zwei Beispiele vorstellen.
Beispiel 1: Ein Kollege verstirbt plötzlich im Alter von 53 Jahren. Es gab keine weiteren
Angehörigen. Der Nachlass musste dann vom Gericht geregelt werden. Ein Termin für die
Beisetzung war in absehbarer Zeit nicht in Sicht. Daher entschloss sich sein Bereich eine
kleine interne Trauerfeier zu veranstalten, da das Bedürfnis, sich gemeinsam verabschieden
zu können, bestanden hatte. Somit organisierten die Führungskraft und ich ein Trauercafé in
den Büroräumen. Es wurde ein Portrait des verstorbenen Kollegen aufgestellt und eine Kerze
angezündet. Ich erzählte ein wenig zu der beruflichen Laufbahn des Kollegen und beendete
die Ansprache mit einer Gedenkminute. Anschließend hatten die Anwesenden die
Möglichkeit von der letzten Begegnung mit dem Kollegen zu erzählen oder zu berichten, was
sie in diesem Zusammenhang beschäftigt.
Beispiel 2: Ein Kollege verstarb völlig unerwartet im Alter von 42 Jahren. Die Familie wurde in
vielen Bereichen unterstützt. Da sie sich entschieden hatte, die Trauerfeier im engsten
Familienkreis zu gestalten, gab es keine Möglichkeit für die Kolleginnen und Kollegen, sich
gemeinsam zu verabschieden. Natürlich wurde der Wunsch der Familie respektiert und
akzeptiert. Aber da der verstorbene Kollege aufgrund seiner Hilfsbereitschaft und Präsenz
allseits beliebt war und geschätzt wurde, war das Bedürfnis nach einer gemeinsamen
Verabschiedungsmöglichkeit groß. Nach Rücksprache mit den engsten Kolleginnen und
Kollegen und der Führungskraft, organisierten wir in einem internen Veranstaltungsraum
eine Trauerfeier mit einem kirchlichen Trauerredner. Der Raum wurde mit Blumen, Kerzen
und einem Portrait geschmückt und bot den entsprechenden Rahmen. Das Angebot wurde
sehr gut angenommen und alle Plätze waren besetzt. Nach dem offiziellen Teil gab es die
Möglichkeit, sich mit einer Tasse Kaffee oder Tee an Stehtischen zusammenzustellen und
auszutauschen.
Wenn es sich im Bereich Trauerfall um einen Suizid handelt, ist oftmals die Unterstützung
durch den Psychologischen Dienst im BKA notwendig. Dann ist es besonders wichtig zu
signalisieren, dass wir bei Bedarf immer angesprochen werden können. Denn die Frage
“Hätte ich etwas merken müssen?“ ist omnipräsent. Es kann auch häufig sinnvoll sein, an
externe Hilfsangebote zu verweisen, wie beispielsweise die Angebote von Angehörige um
Suizid e.V. (AGUS).
Nun möchte ich zu der Frage in der Überschrift zurückkommen: Darf im BKA getrauert
werden?
Das kann mit einem eindeutigen JA beantwortet werden. Im BKA wird auf die besonderen
Umstände und Bedürfnisse geschaut und Rücksicht genommen. Respekt und Wertschätzung
sind die Grundpfeiler der Beratung im Bereich Trauerfälle. Trauer ist etwas höchst
Individuelles und das sollte sich auch im Umgang mit ihr widerspiegeln.